Breitbanderschließung,
neue Gigabit-Richtlinie

Breitband Förderverfahren – BayGibitR

Die Gemeinde Geslau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Geslau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.
Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Gemeinde Geslau Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.

nicht vorhanden: Gemeinde Geslau Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
nicht vorhanden: Gemeinde Geslau Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Geslau veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR  eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Gemeinde Geslau Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – Markterkundungsverfahren – Ergebnis

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Gemeinde Geslau hat im Zeitraum vom 12.11.2020 bis zum 23.12.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Geslau im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnehten im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie-BayGiBitR)

Die im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Rückmeldungen werden bei der Fortführung des Förderverfahrens entsprechend berücksichtigt.

Geslau, den 24.2.2021

Richard Strauß
1. Bürgermeister

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Geslau führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.

Die Gemeinde Geslau bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum  21.5.2021 um 12:00 Uhr einzureichen. Fristverlängerung für die Angebotsabgabe bis zum 21.06.2021.

Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte Erschließungsgebiet
Musterkooperationsvertrag
Muster Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke
Anlage Wertevergabe
Formblatt

Die Adressliste enthält mehr als 30 % der Hauskoordinaten der Gemeinde wird nicht veröffentlicht.Die Adressliste wird gegen die unterzeichnete Verpflichtungserklärung an Netzbetreiber herausgegeben.

Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Geslau bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.

Bekanntmachung vorgesehehen Auswalentscheidung Geslau

Förderschritt 6 – Förderbescheid

Die Gemeinde Geslau hat am 24.10.2022 den Förderbescheid erhalten.

Schritt 6 – Förderbescheid

Förderschritt 7 – Bestätigung Kooperationsvertrag

Erklärung der Gemeinde Geslau zur Übermittlung des Kooperationsvertrags an die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.

Schritt 7 – Bestätigung Kooperationsvertrag